Gabriele Schurr

Schurr Gabriele Schurr
1988 Zulassung als Rechtsanwältin
1997 Fachanwältin für Familienrecht
2006 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
APRAXA
BWE

Fachanwaltschaften
Rechtsanwältin Gabriele Schurr vertritt ihre Mandanten bei allen Fragen aus den Bereichen Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In diesen Gebieten besitzt sie auch einen Fachanwaltstitel.

Das Familienrecht umfasst dabei Sachverhalte wie z. B. Ehescheidungen, Unterhaltsfragen, Fragen im Sorge- und Umgangsrecht, Eheverträge, jedoch auch Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Nicht nur bei einer Scheidung ist z. B. das Unterhaltsrecht von entscheidender Bedeutung. Gern vertritt Sie die Anwältin auch bei einer Unterhaltsanpassung, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Seite deutlich verändert haben. Beim Kindesunterhalt besteht unter Umständen die Möglichkeit, von staatlicher Seite einen sogenannten Unterhaltsvorschuss zu erhalten, wenn der Kindesvater seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Rechtsanwältin Schurr informiert Sie umfassend über einen bestehenden Anspruch und setzt diesen notfalls auch gerichtlich durch.

Desweiteren ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht eines der Hauptgebiete von Rechtsanwältin Gabriele Schurr. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwältin Schurr berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Darüber hinaus steht Fachanwältin Schurr in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetente Beraterin in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen oder Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Rechtsanwältin Schurr macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Interessenschwerpunkte:
Unterhaltsrecht · Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
Maklerrecht · Reiserecht

Mitgliedschaften:
„Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV“
„Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für
Familienrecht des DAV“
„Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht des DAV“

Veröffentlichungen:
Referententätigkeit zu familienrechtlichen sowie miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Themen.

Kontakt:
Rechtsanwältin Gabriele Schurr
Telefon 09421 8450-30
schurr@briza.de