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Ernst Krinner 1981 Zulassung als Rechtsanwalt 2004 Fachanwalt für Familienrecht 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht |
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Fachanwaltschaften
Rechtsanwalt Ernst Krinner ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht.
Das Familienrecht umfasst dabei Sachverhalte wie z. B. Ehescheidungen, Unterhaltsfragen, Fragen im Sorge- und Umgangsrecht, Eheverträge, jedoch auch Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften in Verbindung mit erbrechtlichen Sachverhalten. Hauptsächlich lassen sich Menschen von ihm beraten, die selbst eine Scheidung anstreben oder die ihre Interessen gegenüber ihrem scheidungswilligen Partner fachkundig gewahrt wissen möchten. Die Vertretung umfasst auf Wunsch alle Folgesachen wie die Geltendmachung von Unterhalt, eine Sorgerechtsregelung für gemeinsame Kinder, den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich. Nicht nur bei der Wahl des Zeitpunktes, zu dem die Scheidung eingereicht werden soll, sondern ebenso bei vielen Folgesachen sind immer auch die Bezüge zum Erbrecht und zum Steuerrecht wichtig.
Ein weiterer Schwerpunkt von Fachanwalt Krinner ist das Verkehrsrecht. Es umfasst zivil- und strafrechtliche Fälle von Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung und Abstandsverletzung, über Schadenersatzklagen, Unfallabwicklungen bis hin zu Fällen von Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer einschließlich ihrer strafrechtlichen Konsequenzen. Der Anwalt, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ist, übernimmt auf Wunsch die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall einschließlich der Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung. Doch das Verkehrsrecht umfasst nicht nur die Unfallregulierung, sondern auch die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in einem möglichen strafrechtlichen Verfahren, wenn etwa nach der Feststellung von Alkohol oder Drogen am Steuer oder nach einer Unfallflucht empfindliche Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis drohen oder bereits eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ist. Fachanwalt Krinner ist Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Niederbayern und des Automobilclubs von Deutschland AvD.
Desweiteren beschäftigt sich Fachanwalt Krinner mit dem privaten Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Gesamtheit der Normen und Gesetze, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Rechtsanwalt Krinner berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel beim Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Eng mit dem privaten Baurecht verbunden ist das Architektenrecht, das eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Krinner darstellt. Hier sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten, wie z. B. Planungsleistungen, aber auch Baubetreuung oder Überwachung, geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert. Er begleitet Architekten unter anderem bei Vorbereitung, Entwurf und Überprüfung von Architekten- und Arbeitsgemeinschaftsverträgen und bei der Durchsetzung und Sicherung von Honoraransprüchen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI.
Interessenschwerpunkte
Erbrecht · Verwaltungsrecht,
Verkehrszivil- und Strafrecht · Arzthaftungsrecht
Mitgliedschaften:
„Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für
Bau- und Architektenrecht des DAV“
„Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für
Familienrecht des DAV“
„Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des DAV“
| Vertrauensanwalt des Automobilclub von Deutschland (AvD) |
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| Vertauensanwalt der Kfz-Innung Niederbayerns |
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Veröffentlichungen:
Publikationen und Vorträge zu bau- und architektenrechtlichen sowie verkehrsrechtlichen Themen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Ernst Krinner
Telefon 09421 8450-20
krinner@briza.de






