Dr. Klaus Briza

Dr. Briza
Dr. Klaus Briza
1984 Zulassung als Rechtsanwalt
1987 Promotion zum Dr. jur.
1991 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht
APRAXA
BWE

Fachanwaltschaften
Dr. Klaus Briza ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.

Eines der Hauptgebiete von Rechtsanwalt Dr. Klaus Briza ist das Arbeitsrecht. Hier geht es um alle arbeitsrechtlichen Sachverhalte wie z. B. die außerordentliche, fristlose, betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Verdachtskündigung, Änderungskündigung oder den Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Abmahnungen, Abfindungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiere, die Themen Urlaub und Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Mobbing, Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsurlaub, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsverträge, Arbeitsentgelt und Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder das Betriebsverfassungsrecht. Desweiteren gehören die Punkte Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Betrieb und Betriebsrat, Betriebsratswahlen, Betriebsratskosten, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarungen, Altersteilzeit, geringfügige Beschäftigung, die Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Kurzarbeit in einem Unternehmen zum Arbeitsrecht. Dr. Briza vertritt und berät sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer dabei ist die Tätigkeit von Dr. Briza nicht nur auf bereits entstandene Konfliktfälle beschränkt. Vielmehr werden auch Arbeitsverträge und andere Vereinbarungen vor Unterzeichnung geprüft oder entsprechende Verhandlungen rechtlich begleitet.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Briza liegt auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Das Versicherungsrecht beschäftigt sich vor allem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Dies können allgemein verbreitete Verträge wie Autoversicherungen und Haftpflichtversicherungen (z. B. Privathaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung, Produkthaftung, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflicht) sein. Aber auch die sogenannten Personenversicherungen, z. B in den Sparten Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung), Rechtsschutzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden, Wohngebäudeversicherungen, Hausratversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen und technische Versicherungen gehören zum Bereich Versicherungsrecht. Aber auch dann, wenn Versicherungsvertreter mehr versprechen, als die betreffende Versicherung leistet, steht Rechtsanwalt Dr. Briza mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Interessenschwerpunkte
Vertragsrecht · Handelsrecht · Kapitalanlagerecht
Strafrecht · Gesellschaftsrecht

Mitgliedschaften:
"Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für
Arbeitsrecht des DAV"
"Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für
Versicherungsrecht des DAV"
1. Vorstand des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes, Kreisverband Straubing-Bogen

Veröffentlichungen:
Publikationen und Vorträge zu arbeits- und wirtschaftsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Themen.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Klaus Briza
Telefon 09421 8450-10
briza@briza.de