Dr. Klaus Briza
1984 Zulassung als Rechtsanwalt
1987 Promotion zum Dr. jur.
1991 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht

Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:

Versicherungsrecht: RA Dr. Briza
Das Versicherungsrecht beschäftigt sich vor allem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Dies können allgemein verbreitete Verträge wie Autoversicherungen und Haftpflichtversicherungen (z. B. Privathaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung, Produkthaftung, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflicht) sein. Aber auch die sogenannten Personenversicherungen, z. B in den Sparten Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung), Rechtsschutzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden, Wohngebäudeversicherungen, Hausratversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen und technische Versicherungen gehören zum Bereich Versicherungsrecht.