Ernst Krinner
1981 Zulassung als Rechtsanwalt
2004 Fachanwalt für Familienrecht
2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht

Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:

Verkehrsrecht: RA Krinner
Das Verkehrsrecht umfasst zivil- und strafrechtliche Fälle von Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung und Abstandsverletzung, über die Verteidigung bei Strafverfahren wegen Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer, Führerscheinrecht, bis hin zu Schadensersatzklagen und Unfallabwicklungen, also die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall einschließlich der Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung.

Bußgeldkatalog