Gabriele Schurr
1988 Zulassung als Rechtsanwältin
1997 Fachanwältin für Familienrecht
2006 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ernst Krinner
1981 Zulassung als Rechtsanwalt
2004 Fachanwalt für Familienrecht
2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht

Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:

Familienrecht: RAin / FAin FamR Schurr, RA Krinner
Das Familienrecht umfasst Sachverhalte wie z. B. Ehescheidungen, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsfragen, Fragen im Sorgerecht und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Besuchsrecht, Eheverträge, eheliches Güterecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsverteilung, die Zuteilung der Ehewohnung, Trennungsvereinbarungen, jedoch auch Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Die Fachanwälte Krinner und Schurr sind grundsätzlich auf einvernehmliche Konfliktlösungen bedacht. Im entsprechenden Fall kann aber auch die unvermeidliche Klage zügig eingeleitet werden.