Ernst Krinner
1981 Zulassung als Rechtsanwalt
2004 Fachanwalt für Familienrecht
2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht

Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:

Bau- und Architektenrecht: RA / FA Bau- und Architektenrecht Krinner
Das private Baurecht umfasst die Gesamtheit der Normen und Gesetze, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das Architektenrecht ist eng mit dem privaten Baurecht verbunden. Hier sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten, wie z. B. Planungsleistungen, aber auch Baubetreuung oder Objektüberwachung geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert, z. B. in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI.