Dr. Klaus Briza
1984 Zulassung als Rechtsanwalt
1987 Promotion zum Dr. jur.
1991 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht
Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:
Arbeitsrecht: RA / FA ArbR Dr. Briza
Beim Arbeitsrecht geht es um alle arbeitsrechtlichen Sachverhalte wie z. B. die außerordentliche, fristlose, betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Verdachtskündigung, Änderungskündigung oder den Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Abmahnungen, Abfindungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiere, die Themen Urlaub und Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Mobbing, Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsurlaub, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsverträge, Arbeitsentgelt und Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder das Betriebsverfassungsrecht. Desweiteren gehören die Punkte Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Betrieb und Betriebsrat, Betriebsratswahlen, Betriebsratskosten, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarungen, Altersteilzeit, geringfügige Beschäftigung, die Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Kurzarbeit in einem Unternehmen zum Arbeitsrecht. Dabei beraten wir Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände, freie Mitarbeiter und Selbstständige und Betriebsräte.
|
|