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Dr. Klaus Briza 1984 Zulassung als Rechtsanwalt 1987 Promotion zum Dr. jur. 1991 Fachanwalt für Arbeitsrecht 2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft: |
Versicherungsrecht: RA Dr. Briza
Das Versicherungsrecht beschäftigt sich vor allem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Dies können allgemein verbreitete Verträge wie Autoversicherungen und Haftpflichtversicherungen z. B.
- Privathaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Produkthaftung
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflicht
sein. Aber auch die sogenannten Personenversicherungen, z. B in den Sparten
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung)
- Rechtsschutzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden
- Wohngebäudeversicherungen
- Hausratversicherungen
- Reisegepäckversicherungen
- Reiserücktrittsversicherungen
- technische Versicherungen
gehören zum Bereich Versicherungsrecht.

