Verkehrsrecht

Ernst Krinner

Krinner Ernst Krinner
1981 Zulassung als Rechtsanwalt
2004 Fachanwalt für Familienrecht
2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht

Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:

Verkehrsrecht: RA Krinner

Das Verkehrsrecht umfasst zivil- und strafrechtliche Fälle von Ordnungswidrigkeiten wie z. B.

   - Falschparken
   - Geschwindigkeitsübertretung
   - Abstandsverletzung
   - Verteidigung bei Strafverfahren wegen Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer
   - Führerscheinrecht
   - Schadensersatzklagen
   - Unfallabwicklungen

also die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall einschließlich der Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung.

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