Miet- und WEG-Recht.

Gabriele Schurr

Schurr Gabriele Schurr
1988 Zulassung als Rechtsanwältin
1997 Fachanwältin für Familienrecht
2006 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:

Miet- & Wohnungseigentumsrecht:
RAin / FAin Miet- & Wohnungseigentumsrecht Schurr

Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters:

   - Art und Umfang des Gebrauchs
   - Instandhaltung
   - Verbesserung und Aufwandsersatz
   - Lasten
   - Abgaben und Betriebskosten
   - Mietzins
   - Vertragsübernahme und Zinsanhebung

und die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses:

   - Kündigung
   - außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) umfasst Sachverhalte im Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Streitigkeiten entstehen zumeist über rückständige Wohngeldzahlungen, Abrechnungen oder bauliche Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.