Die Fachanwaltschaften.

Die Anwaltskanzlei Dr. Briza · Krinner · Schurr gehört zu den wenigen überregionalen Kanzleien mit drei Anwälten und insgesamt sieben Fachanwaltschaften.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen. Die Kenntnisse, die durch eine Fachanwaltschaft erreicht werden, ermöglichen eine kompetente, individuelle und ganzheitliche Betreuung verschiedener Sachverhalte. Seit 2007 haben alle Anwälte der Kanzlei Dr. Briza · Krinner · Schurr zwei Fachanwaltschaften. So ist Rechtsanwalt Dr. Briza Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Schurr ist Fachanwältin für Familienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Krinner besitzt sogar drei Fachanwaltstitel – er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Familienrecht und Bau- und Architektenrecht.

Arbeitsrecht: RA / FA ArbR Dr. Briza
Beim Arbeitsrecht geht es um alle arbeitsrechtlichen Sachverhalte wie z. B. die außerordentliche, fristlose, betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Verdachtskündigung, Änderungskündigung oder den Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Abmahnungen, Abfindungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitspapiere, die Themen Urlaub und Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Mobbing, Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsurlaub, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsverträge, Arbeitsentgelt und Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder das Betriebsverfassungsrecht. Desweiteren gehören die Punkte Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Betrieb und Betriebsrat, Betriebsratswahlen, Betriebsratskosten, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarungen, Altersteilzeit, geringfügige Beschäftigung, die Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Kurzarbeit in einem Unternehmen zum Arbeitsrecht. Dabei beraten wir Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände, freie Mitarbeiter und Selbstständige sowie Betriebsräte. >> weiter

Bau- und Architektenrecht: RA / FA Bau- und Architektenrecht Krinner
Das private Baurecht umfasst die Gesamtheit der Normen und Gesetze, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das Architektenrecht ist eng mit dem privaten Baurecht verbunden. Hier sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten, wie z. B. Planungsleistungen, aber auch Baubetreuung oder Objektüberwachung, geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert, z. B. in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI. >> weiter

Familienrecht: RAin / FAin FamR Schurr, RA Krinner
Das Familienrecht umfasst Sachverhalte wie z. B. Ehescheidungen, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsfragen, Fragen im Sorgerecht und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Besuchsrecht, Eheverträge, eheliches Güterecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsverteilung, die Zuteilung der Ehewohnung, Trennungsvereinbarungen, jedoch auch Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Die Fachanwälte Krinner und Schurr sind grundsätzlich auf einvernehmliche Konfliktlösungen bedacht. Im entsprechenden Fall kann aber auch die unvermeidliche Klage zügig eingeleitet werden. >> weiter

Miet- & Wohnungseigentumsrecht:
RAin / FAin Miet- & Wohnungseigentumsrecht Schurr
Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) umfasst Sachverhalte im Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Streitigkeiten entstehen zumeist über rückständige Wohngeldzahlungen, Abrechnungen oder bauliche Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. >> weiter

Verkehrsrecht: RA Krinner
Das Verkehrsrecht umfasst zivil- und strafrechtliche Fälle von Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung und Abstandsverletzung, über die Verteidigung bei Strafverfahren wegen Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer, Führerscheinrecht, bis hin zu Schadensersatzklagen und Unfallabwicklungen, also die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall einschließlich der Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung. >> weiter

Versicherungsrecht: RA Dr. Briza
Das Versicherungsrecht beschäftigt sich vor allem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Dies können allgemein verbreitete Verträge wie Autoversicherungen und Haftpflichtversicherungen (z. B. Privathaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung, Produkthaftung, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflicht) sein. Aber auch die sogenannten Personenversicherungen, z. B in den Sparten Lebensversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung), Rechtsschutzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden, Wohngebäudeversicherungen, Hausratversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Reiserücktrittsversicherungen und technische Versicherungen gehören zum Bereich Versicherungsrecht. >> weiter