Familienrecht.

Gabriele Schurr • Ernst Krinner

Schurr Gabriele Schurr
1988 Zulassung als Rechtsanwältin
1997 Fachanwältin für Familienrecht
2006 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Krinner

Ernst Krinner
1981 Zulassung als Rechtsanwalt
2004 Fachanwalt für Familienrecht
2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht 

 

Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:

Familienrecht: RAin / FAin FamR Schurr, RA Krinner

Das Familienrecht umfasst Sachverhalte wie z. B.

   - Ehescheidungen
   - Ehegattenunterhalt
   - Unterhaltsfragen
   - Fragen im Sorgerecht und Umgangsrecht
   - Kindesunterhalt
   - Besuchsrecht
   - Eheverträge
   - eheliches Güterecht
   - Zugewinnausgleich
   - Versorgungsausgleich
   - Hausratsverteilung
   - die Zuteilung der Ehewohnung
   - Trennungsvereinbarungen
   - Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften

Die Fachanwälte Krinner und Schurr sind grundsätzlich auf einvernehmliche Konfliktlösungen bedacht. Im entsprechenden Fall kann aber auch die unvermeidliche Klage zügig eingeleitet werden.