Bau- & Architektenrecht.

Ernst Krinner

Bau- und Architektenrecht in Straubing

Ernst Krinner
1981 Zulassung als Rechtsanwalt
2004 Fachanwalt für Familienrecht
2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht

Detaillierte, fachspezifische Interessenschwerpunkte und starkes Durchsetzungsvermögen ermöglichen eine große Leistungsbereitschaft:

Bau- und Architektenrecht: RA / FA Bau- und Architektenrecht Krinner

Rechtsanwalt Ernst Krinner ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Anwaltskanzlei Dr. Briza · Krinner · Schurr in Straubing.

Das Rechtsgebiet Baurecht gliedert sich in privates und öffentliches Baurecht. Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Allgemeinheit. Während das Private die Gesamtheit der Normen und Gesetze, die das Bauen betreffen, beinhaltet.

Somit reguliert das private Baurecht die rechtlichen Beziehungen für die am Bau beteiligten Personen: also für den Bauherrn, die Handwerker, den Architekten und für andere Fachplaner.

Die baurechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten werden durch verschiedene Verträge festgehalten und geregelt. Der Architektenvertrag fällt in den Bereich des privaten Baurechts und ist in den meisten Fällen ein Werkvertrag, welcher den gegenseitigen Austausch von Leistungen regelt.

Ebenfalls zum Bau- und Architektenrecht gehörig sind der Baubetreuungsvertrag und die Verdingungsordnungen. Ersteres regelt die Dienstleistung der Baubetreuung, welche beispielsweise die Planung, Beauftragung und Koordinierung der baulichen Arbeiten umfasst.

Die Verdingungsordnungen beinhalten die Grundsätze über die Vergabe öffentlicher Aufträge: von Vergabe der Aufträge bis hin zu den allgemeinen Vertragsbedingungen.

Das Architektenrecht ist eng mit dem privaten Baurecht verbunden. Hier sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten geregelt. Der Architekt erbringt in vielen Fällen nicht nur Planungsleistungen, ebenso kann er für die Baubetreuung und die Objektüberwachung zuständig sein.

Somit sind auch die verschiedenen Tätigkeiten des Architekten in diesem Rechtsbereich geregelt und zusammen mit seinen Rechten und Pflichten in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert, z. B. in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI.

Unsere Kanzlei in Straubing berät Sie gerne, wenn Sie Fragen zum Bau- und Architektenrecht haben. Unsere verschiedenen Fachanwälte helfen Ihnen auch gerne bei anderen rechtlichen Fragen weiter.